Urkunden aus dem Geburtenregister
Urkunden aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Eltern sind verpflichtet, die Geburt eines Kindes anzuzeigen, im Zuge dessen wird ein Geburtsregistereintrag erstellt und auf Wunsch daraus eine Geburtsurkunde ausgestellt
- Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, enthält Angaben zu Vor- und Familiennamen sowie im Regelfall zu den Eltern
- Ausstellung einer Geburtsurkunde erfolgt auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters
- zuständig: Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte
Leistungsbeschreibung
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Kindes.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Standesamt.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der persönlichen Antragsstellung müssen Sie mitbringen:
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: Kopie)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht für die Person, die Sie vertreten soll
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass Ihres Vertreters oder Ihrer Vertreterin
- für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.