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Hundehaltung abmelden


  • Die Abmeldung eines Hundes hat unverzüglich nach Eintritt des jeweiligen anzeigepflichtigen Ereignisses zu erfolgen. Dies kann sein:
    • Wegzug des Halters aus Thüringen

    • Abgabe des Hundes

    • Verlust des Hundes

    • Tod des Hundes

  • Örtlich zuständig für die Abmeldung ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der der Hund angemeldet ist.
  • Bei einem Umzug innerhalb Thüringens ist eine Anmeldung in der neu zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft bzw. erfüllenden Gemeinde notwendig.

Leistungsbeschreibung

Die Abmeldung eines Hundes bei der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde ist erforderlich:

  • bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort außerhalb Thüringens,
  • bei Weitergabe/Abgabe des Hundes,
  • bei Verlust des Hundes,
  • bei Tod des Hundes.

Die Anzeige hat unverzüglich nach Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erfolgen.

Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwal-tungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.
Die Abmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. 
Zu Fragen des Ablaufs setzen Sie sich mit der zuständigen Kommune in Verbindung.

Wenden Sie sich an die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der Ihr Hund angemeldet ist.

Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.

Der Grund der Abmeldung eines Hundes ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Die Abmeldung eines Hundes hat unverzüglich zu erfolgen.

Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen) Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen) Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)

Die örtlich zuständige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft beziehungsweise erfüllende Gemeinde.

  • Bei Abmeldung des Hundes werden die gespeicherten Daten durch die bisher zuständige Behörde gelöscht, sofern die Daten nicht mehr für die Aufgabenerfüllung benötigt werden.
  • Bei einem Umzug innerhalb Thüringens ist eine Anmeldung bei der zukünftig örtlich zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde erforderlich; mit Ihrer Zustimmung können bei der bisher zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde die notwendigen Daten abgefordert werden.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales