Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Textblöcke ein-/ausklappen- SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen Entgegennahme
- Das SEPA-Lastschriftmandat erlaubt es der Kommune, Geld zu einem Fälligkeitstermin vom Konto des Bürgers abzubuchen.
- Der Bürger füllt das ThAVEL-Formular „Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“ aus.
- Der Zahlungsempfänger muss die Belastung des Girokontos durch eine SEPA-Lastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit sich der Bürger auf die Abbuchung einstellen kann.
- Die Abbuchung vom Girokonto des Bürgers erfolgt dann automatisch zum Fälligkeitstag.
- Der Bürger kann das erteilte SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.
- Zuständig: Kommune
Leistungsbeschreibung
Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Anders als bei einer Überweisung löst bei hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus. Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden.
Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.
Verfahrensablauf
Sie füllen das Formular „Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“ aus.
Ihre Kommune, prüft das Vorhandensein aller notwendigen Angaben.
Mindestens 14 Tage vor Fälligkeit des einzuziehenden Geldbetrages erhalten Sie eine Vorabinformation über die anstehende Abbuchung.
Die Abbuchung von Ihrem Girokonto erfolgt automatisch zum Fälligkeitstag.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.
Voraussetzungen
- Sie müssen einmalig oder regelmäßig Geld an eine andere Stelle zahlen.
- Der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
- Damit der Zahlungsempfänger den fälligen Geldbetrag per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist vorab Ihre Einwilligung notwendig. Diese geben Sie in Form des SEPA-Lastschriftmandats.
- Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
- eine GläubigerIdentifikationsnummer (CI),
- Name des Kunden (Zahler),
- Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
- seine Kundenkennung (IBAN).
- Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPALastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
- Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
- Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
- Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Bearbeitungsdauer
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Kommune