Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://openrathaus.bad-langensalza.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20. August 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht in vollem Umfang barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Derzeit werden folgende Anforderungen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste (Aktivierung Kontrastmodus möglich)
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsives Webdesign).
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz des Einsatzes der WebAccess Assistenzsoftware „DIGIaccess“ sind die nachstehend aufgeführten Inhalte nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (insbesondere .pdf, .doc, etc.) - teilweise

Begründung:

Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die zum Teil bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format leider nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden schrittweise angepasst.

  • Dokumente, die von Dritten (z.B. anderen Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • Redaktionelle Inhalte – teilweise

Begründung:

Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.

Die Stadt Bad Langensalza plant, die nicht barrierefreien Inhalte im Jahr 2025 barrierefrei zu gestalten.

Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter der Mailadresse stadtverwaltung@bad-langensalza.de an.

Durchsetzungsverfahren

Sie sind berechtigt, eine Beschwerde bei der Zentralen Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit einzureichen, sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort zu Ihrem Feedback erhalten haben. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Zentrale Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Stadtverwaltung Bad Langensalza diese beheben kann. Um Ihre Beschwerde zu melden, schreiben Sie eine E-Mail an die Zentrale Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit.

Zentrale Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Hausanschrift:
Thüringer Finanzministerium
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt

Postanschrift:
Thüringer Finanzministerium
Postfach 90 04 61
99107 Erfurt
Telefon: 0361 573 611 553

E-Mail: ueberwachung-digitale-barrierefreiheit@tfm.thueringen.de

URL: https://finanzen.thueringen.de/ministerium/zentrale-ueberwachungsstelle-digitale-barrierefreiheit

Genehmigung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde formell genehmigt von:

Stadtverwaltung Bad Langensalza

Stand: 20. August 2024