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Bewohnerparkausweis beantragen


Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Ansprechstelle ist die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.

  • Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
  • Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

In der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bad Langensalza kann der Antrag persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie den Parkausweis anschließend per Post.

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
  • Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden

  • elektronisch ausgefüllter Antrag

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)

  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist

Bis 5 Monate: 15,00 EUR

Bis 12 Monate: 30,00 EUR

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft