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Amtliche Meldebestätigung


  • Sie erhalten nac h Ihrer An- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
  • Die Meldebestätigung erhalten Sie bei digitaler Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes ebenfalls digital als PDF zum Herunterladen.
  • Zuständig: Einwohnermelde amt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Sie kann schriftlich oder digital ausgestellt werden.

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaft.

Es fallen keine Gebühren an.