Amtliche Meldebestätigung
Amtliche Meldebestätigung
- Sie erhalten nac h Ihrer An- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
- Die Meldebestätigung erhalten Sie bei digitaler Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes ebenfalls digital als PDF zum Herunterladen.
- Zuständig: Einwohnermelde amt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Sie kann schriftlich oder digital ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaft.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.