Urkunden aus dem Sterberegister


Leistungsbeschreibung


Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Verfahrensablauf


Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

An wen muss ich mich wenden?


Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

Voraussetzungen


Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

  • der letzte Ehegatte
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)

Welche Gebühren fallen an?


Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Anträge / Formulare


Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

Fachlich freigegeben durch


TMIK

Fachlich freigegeben am


15.10.2021

Kontakt

  • Standesamt / Personenstandswesen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter*In Standesamt