Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftregister
Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftregister
Textblöcke ein-/ausklappen- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
- Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt das Standesamt auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
- Sie enthält folgende Angaben:
- Die Vor- und Familiennamen vor und nach der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
- gegebenenfalls die Auflösungsvermerke
- Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet pro Urkunde 10 Euro.
- Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Leistungsbeschreibung
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.
Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt der Standesbeamte auf Antrag aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Sofern das zuständige Standesamt einen Online-Dienst zur Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag einreichen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Zuständige Stelle
Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde kostet pro Urkunde 10,00 Euro.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales