Gewerbeummeldung nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung
Gewerbeummeldung nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung
Textblöcke ein-/ausklappenWenn der Gewerbebetrieb umgemeldet werden soll, dann muss dies bei verschiedenen Behörden angezeigt werden. Ansprechpunkt ist hierfür das Gewerbeamt.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen:
bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
- beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
- beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form,
- bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
- bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
- bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
- bei der Handwerkskammer.
Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
15,00 Euro
Anträge / Formulare
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Fachlich freigegeben am
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